05.04.2023
In Bayern gibt es neun stille Tage, an denen keine Vergnügungsveranstaltungen stattfinden dürfen, vier davon liegen allein im November. In Bars, Lokalen, Clubs und Diskotheken, die an diesen Feiertagen öffnen, gilt ein generelles Tanzverbot. Während am Gründonnerstag und Karsamstag in Bayern ein Verbot gilt, darf aber beispielsweise in Baden-Württemberg normal gefeiert werden.
"Diese Ungleichbehandlung führt zu einem Disko-Tourismus in Nachbarländer", so DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer. "Das Gastgewerbe sollte bei den stillen Tagen zudem nicht gesondert zu Sportveranstaltungen behandelt werden. Die derzeitige Regelung kommt einem Berufsverbot gleich und das nach den bitteren Monaten staatlich verordneter Schließungen gastgewerblicher Betriebe während der Corona-Pandemie."
Der wirtschaftliche Schaden, der durch die stillen Tage insbesondere bei Clubs und Diskotheken entsteht, ist immens. "Auch vor dem Hintergrund der langen Schließzeiten der vergangenen Pandemiejahre sind bei vielen gastgewerblichen Betrieben die Rücklagen aufgebraucht. Der aktuelle Betriebsvergleich zeigt einen alarmierenden Rückgang bei der getränkegeprägten Gastronomie in noch nie erlebter Intensität", erklärt Landesgeschäftsführer Thomas Geppert. "Wir regen daher an, die derzeitige Regelung in Bayern zu den stillen Feiertagen zu überdenken – auch als ein Signal des Entgegenkommens gegenüber Bayerns zweitwichtigster Leitökonomie."
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