07.06.2022

Coronahilfen: Stichtag 15. Juni

Die beihilferechtliche Sondergenehmigung der EU-Kommission für Coronahilfen endet am 30. Juni. Anträge auf die Corona-Zuschussprogramme (Überbrückungshilfen und Neustarthilfen) können deshalb nur noch bis zum 15. Juni gestellt werden.

Seit nunmehr über zwei Jahren unterstützen die Corona-Zuschussprogramme, insbesondere die Überbrückungs- und Neustarthilfen, Unternehmen mit coronabedingten Umsatzeinbrüchen und haben damit einen wichtigen Beitrag zur Existenzsicherung dieser Unternehmen geleistet. Über 2 Millionen Anträge wurden in den Programmen gestellt und rund 57 Milliarden Euro an Hilfen ausgezahlt.

Die Corona-Hilfsprogramme der Überbrückungshilfe laufen aber nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums am 30. Juni 2022 aus. Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022 endet, anders als bei den früheren Hilfsprogrammen, bereits kurz vor Ablauf der Förderperiode, nämlich am 15. Juni.

Die Programmabwicklung ist laut Ministerium sichergestellt. Damit nach dem 30. Juni noch nicht bearbeitete Anträge weiter geprüft und Hilfen ausgezahlt werden können, ergehen für alle am 13. Juni noch nicht beschiedenen Erst- und Änderungsanträge aus den Programmen Überbrückungshilfe III, III Plus, IV, Neustarthilfe Plus und Neustarthilfe 2022 fristwahrende vorläufige Bescheide.

Der fristwahrende vorläufige Bescheid bestätigt den Antragstellenden, dass ihr Antrag fristgerecht eingegangen ist und setzt den Anspruch auf die beantragte Leistung dem Grunde nach vorläufig fest. Ein Anspruch auf Auszahlung eines bestimmten Betrags und ein schutzwürdiges Vertrauen auf Erhalt von Überbrückungshilfe entstehen dadurch aber nicht. Eine Auszahlung erfolgt erst nach weiterer Prüfung der Fördervoraussetzungen. Prüfung und Auszahlung können auch noch nach dem 30. Juni erfolgen.

Wichtig: Damit die Bescheide fristgerecht wirksam werden, müssen sie durch die prüfenden Dritten im Portal bis zum 30. Juni abgerufen werden. Sofern bis zum 20. Juni kein fristwahrender Bescheid zugegangen ist, muss die Bewilligungsstelle oder Hotline kontaktiert werden.

Alle wichtigen und laufend aktualisierten Hinweise sind zu finden unter dem Corona-Ticker des Bundeswirtschaftsministeriums und im gelben Laufband auf:
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Wegen der ständigen Aktualisierungen/Änderungen sind diese Angaben ohne Gewähr. Wer vom Stichtag 15. Juni betroffen ist, sollte umgehend Rücksprache mit seinem Steuerberater halten.