11.01.2022
Die Corona-Hilfen der LfA Förderbank Bayern laufen bis zum 30. Juni 2022 weiter. Damit stehen bayerischen Betrieben die zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Krise zusätzlich eingeführten bzw. optimierten Förderkreditprogramme sowie erweiterte und vereinfachte Haftungsfreistellungen und LfA-Bürgschaften weiterhin zur Verfügung.
Zur Deckung des Liquiditätsbedarfs der Unternehmen bietet die LfA darüber hinaus Tilgungsaussetzungen bei bereits bestehenden Krediten sowie Eigenkapitalangebote an. Das verlängerte Maßnahmenpaket der LfA umfasst diese Angebote:
Seit Beginn der Pandemie hat die LfA Kredite und Bürgschaften in Höhe von fast zwei Milliarden Euro ermöglicht. Dazu der LfA-Vorstandsvorsitzender Dr. Bernhard Schwab: "Durch die Verlängerung unserer bewährten Corona-Hilfen durch die Bayerische Staatsregierung stehen bis Mitte des Jahres weiterhin einfache und wirksame Finanzierungshilfen speziell für kleine und mittlere Betriebe in Bayern zur Verfügung. Für Zukunftsinvestitionen können die Unternehmen daneben auf unsere umfassende Gründungs- und Wachstumsförderung und die attraktiven Finanzierungsangebote für Energieeffizienz, Umwelt- und Klimaschutz sowie Innovation und Digitalisierung zurückgreifen."
Die LfA ist seit 1951 die staatliche Spezialbank zur Förderung des Mittelstands in Bayern. Die Förderkredite werden grundsätzlich bei den Hausbanken der Unternehmen beantragt und über diese ausgereicht. Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten bietet die LfA-Förderberatung unter Tel.: 089 / 21 24 - 10 00.
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