07.04.2025

Markenstreit beendet

Fotos: SELVA NEGRA SPIRITS GmbH/Martin Moll

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat mit Urteil vom 13.02.2025 die Berufung von Jägermeister gegen SELVA NEGRA zurückgewiesen und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Hamburg bestätigt. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig und unter diesem Link abrufbar.

"Mit diesem Erfolg für SELVA NEGRA vor dem Oberlandesgericht Hamburg ist der Rechtsstreit beendet. Beide Instanzen sind unserer Auffassung gefolgt und haben bestätigt, dass SELVA NEGRA nicht die Rechte von Jägermeister verletzt", sagt Clemens Pfitzer, Partner der Stuttgarter Kanzlei KPW, der SELVA NEGRA in dem Verfahren vertreten hat.

Urteil schafft Rechtssicherheit

Jägermeister war gegen SELVA NEGRA gerichtlich vorgegangen, weil das Design von SELVA NEGRA der bekannten Marke von Jägermeister mit dem Emblem des Hubertushirsches zu ähnlich sei und damit die Markenrechte von Jägermeister verletze. Dieser Rechtsauffassung erteilten die Hanseatischen Oberlandesrichter nun eine Absage.

  • Kein Motivschutz der bekannten Marke: Das Gericht stellt zwar fest, dass es sich bei der Marke von Jägermeister um eine bekannte Marke handelt, die daher einen erweiterten Schutz genießt. Mangels Zeichenähnlichkeit bestehe jedoch keine gedankliche Verbindung zwischen den Zeichen, sodass auch kein Eingriff in die bekannte Marke bestehe. Einen allgemeinen Motivschutz für einen Tierkopf ungeachtet der Aufmachung im Einzelfall verneint das Gericht: "Allein in der Übereinstimmung eines der Natur nachempfundenen Motivs kann eine relevante Zeichenähnlichkeit daher nicht liegen."
  • Keine Verwechslungsgefahr: Es bestehe keine Verwechslungsgefahr, da die Zeichen nicht die hierfür erforderliche Ähnlichkeit aufwiesen.
  • Keine unlautere Nachahmung: Auch wettbewerbsrechtliche Ansprüche lehnte das Gericht ab, da mangels Ähnlichkeit keine unlautere Nachahmung des Jägermeister-Etiketts vorliege. Auch eine Rufausbeutung sei aufgrund der jeweils eindeutigen Herstellerkennzeichnung auf dem Etikett ("Jägermeister" einerseits und "SELVA NEGRA" andererseits) ausgeschlossen.

Das Urteil schafft Rechtssicherheit für SELVA NEGRA. Es macht aber auch für den Wettbewerb in der Spirituosenbranche deutlich, dass das Markenrecht keinen generellen Motivschutz gewährt und kreative und eigenständige Marken Bestand haben können.

Statement der SELVA NEGRA SPIRITS GmbH zum gewonnenen Rechtsstreit gegen Jägermeister

"Die vergangenen Jahre waren für uns als junges Unternehmen eine herausfordernde Zeit. Als Start-up, das erst seit drei Jahren am Markt ist, ist es sicherlich nicht alltäglich, sich in einem Rechtsstreit mit einem großen Konzern wie Jägermeister wiederzufinden. Umso glücklicher sind wir, dass wir diesen Prozess nun hinter uns lassen können und uns wieder voll und ganz auf das konzentrieren dürfen, was uns antreibt: unsere Leidenschaft für hochwertige Agavenspirituosen.

Wir waren von Anfang an fest davon überzeugt, dass wir uns in dieser Angelegenheit korrekt verhalten haben. Zu keinem Zeitpunkt waren wir uns irgendeiner Schuld bewusst – und das Urteil bestätigt genau das. Dieser Rechtsstreit ist nun endgültig vom Tisch, und wir blicken mit Zuversicht in die Zukunft, ohne Ungewissheit und mit noch mehr Fokus auf unser Kerngeschäft. Wir sind stolz darauf, diesen Weg gegangen zu sein und danken allen, die uns in dieser Zeit unterstützt haben", so Laurin Lehmann (Geschäftsführer und Gründer) und Sebastian Dresel (Mitgründer).

Über SELVA NEGRA SPIRITS

SELVA NEGRA SPIRITS GmbH ist bekannt für ihre Agavenspirituosen, die vollständig im Schwarzwald produziert werden. Ihr Sortiment umfasst die erste deutsche Agavenspirituose, die im Herbst 2021 auf den Markt kam.

Weitere Informationen unter:

www.selvanegraspirits.com