01.10.2024
"Der Bundesverband der Systemgastronomie e. V. (BdS) begrüßt grundsätzlich alle Bemühungen der Bundesregierung, die überbordende Bürokratie in Deutschland zu reduzieren. Besonders die Unternehmen der Systemgastronomie leiden stark unter den bestehenden Regelungen. Maßnahmen wie die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sind daher ein Schritt in die richtige Richtung und ein wichtiger Beitrag zur Entlastung.
Völlig unverständlich bleibt jedoch, warum die (System-)Gastronomie von den Erleichterungen bei der Schriftformerfordernis nach dem Nachweisgesetz ausgeschlossen wurde. Angesichts der bereits bestehenden Nachweispflichten und hohen Standards, die in der Systemgastronomie seit jeher gelten, gibt es keinerlei Hinweise auf potenziellen Missbrauch. Der BdS hat wiederholt darauf hingewiesen, dass die Branche als beschäftigungsintensiver Sektor dringend auf die Digitalisierung von Personalprozessen angewiesen ist. Die erneute Verhinderung dieser dringend benötigten Modernisierung stößt auf massives Unverständnis – sowohl in der Branche als auch bei den Mitgliedsunternehmen des BdS.
In Anbetracht der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen – wie der Rückkehr zum erhöhten Mehrwertsteuersatz von 19% auf Speisen und den zunehmenden ordnungspolitischen Belastungen – wird die (System-)Gastronomie offenbar erneut übergangen. Dies lässt auf mangelnde Wertschätzung für die Leistungen und die wirtschaftliche Bedeutung der Branche schließen, die als Chancengeber und mit ihrer enormen Integrationskraft ohne Zweifel einen fairen und angemessenen Umgang verdient.
Der BdS wird weiterhin mit Nachdruck dafür kämpfen, dass die Erleichterungen zur Textform in Arbeitsbeziehungen auch auf die (System-)Gastronomie angewendet werden. Wir appellieren an die Politik, diese Punkte bei den anstehenden Nachbesserungen im Bürokratieentlastungsgesetz zu berücksichtigen und der Branche die dringend benötigte Unterstützung zukommen zu lassen."
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