13.06.2024
Die LfA Förderbank Bayern erweitert ihren Gründungs- und Wachstumskredit (GuW) ab sofort um die Förderung von Betriebsmitteln (darunter z. B. Personalkosten). Bisher waren darin ausschließlich Investitionen und Warenlager förderfähig. Dieses Angebot steht auch Gastro-Betrieben offen.
Der Gründungs- und Wachstumskredit ist das neue Kernprogramm der LfA zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen, kleinen und mittleren Unternehmen sowie Freiberuflern.
Anfang des Jahres hatte die Landesbank Bayern mit der Einführung des GuW ihre früheren Spezialprogramme zur Gründungs- und Wachstumsfinanzierung zu einem einfachen und schlanken Produkt zusammengeführt. Das neue Förderprogramm bietet einheitliche und deutlich vereinfachte Regelungen für die Förderung von Gründungen sowie etablierten kleinen und mittleren Unternehmen. Damit wurden der Kreditzugang für die Betriebe und die Bearbeitung für die Hausbanken spürbar erleichtert.
Ab sofort ist der gesamte anfallende Betriebsmittelbedarf zu den gleichen attraktiven Konditionen wie klassische Investitionen förderfähig. Beispiele für förderfähige Betriebsmittel sind Personalkosten wie Löhne und Gehälter, Fort- und Weiterbildungskosten, Mieten und Kautionen, Ausgaben für Marketing und Beratung, Kosten für Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Genehmigungskosten. Zudem sind im GuW jetzt auch Ersatzinvestitionen einschließlich der Wiederbeschaffung von durch Schadensereignissen wie dem aktuellen Hochwasser vernichtete Warenlager förderfähig. Für die Finanzierung von Betriebsmitteln gilt dabei eine maximale Laufzeit von 5 Jahren.
Ähnlich wie bei Investitionen kann die LfA den Hausbanken bei Bedarf auch bei Betriebsmittelfinanzierungen 60% des Kreditrisikos durch eine Haftungsfreistellung abnehmen. Dadurch können auch solche Unternehmen bzw. Existenzgründerinnen und -gründer von Förderkrediten profitieren, die zwar keine ausreichenden Sicherheiten, wohl aber ein tragfähiges Geschäftsmodell haben.
Antragssteller, die Vorhaben in bestimmten strukturschwachen bayerischen Regionen – dem sogenannten GuW-Fördergebiet – durchführen, profitieren zudem sowohl bei Investitionen als auch bei Betriebsmitteln von zusätzlich vergünstigten Zinssätzen.
"Die Erweiterung des Gründungs- und Wachstumskredits um die Betriebsmittelfinanzierung ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Unterstützung der bayerischen Wirtschaft", so Bayerns Wirtschaftsminister und LfA-Verwaltungsratsvorsitzender Hubert Aiwanger. "Diese Finanzierung hilft dabei, Liquiditätsengpässe zu vermeiden, und schafft so die Grundlage für nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg."
Die LfA ist seit 1951 die staatliche Spezialbank zur Förderung des Mittelstands in Bayern. Die Förderkredite werden grundsätzlich bei den Hausbanken der Unternehmen beantragt und über diese ausgereicht. Um den Wirtschaftsstandort Bayern zu stärken, unterstützt die LfA auch Infrastrukturvorhaben. Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten bietet die LfA-Förderberatung: Telefon 089 / 21 24 - 10 00
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