03.06.2024

Kurzarbeit bei Hochwasser

Starkregen und Dammbrüche haben große Teile Bayerns mit aller Härte getroffen. Für Arbeitsausfälle von Mitarbeitern in Betrieben, die von Hochwasserschäden betroffen sind, kann Kurzarbeitergeld beantragt werden.

Dazu heißt es bei der Bundesagentur für Arbeit: "Wenn der Betrieb unmittelbar von ungewöhnlichen, von dem üblichen Witterungsverlauf abweichenden Witterungsverhältnissen betroffen ist (z. B. durch eine Hochwasserkatastrophe), kann Kurzarbeit auf Basis eines unabwendbaren Ereignisses angezeigt werden. Bei einem unabwendbaren Ereignis gilt die Anzeige für den Kalendermonat des Eintritts des Ereignisses als erstattet, wenn sie unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern eingereicht wird. Dies ist der Fall, wenn ab dem Eintritt des Ereignisses alles Mögliche und Notwendige unternommen wird, um die Anzeige sofort zu erstatten. Kurzarbeitergeld kann in diesen Fällen ab Beginn des Arbeitsausfalls gezahlt werden."


Für alle Fragen steht Gastro-Unternehmen die gebührenfreie Hotline 0800 4 5555 20 zur Verfügung.


"Die Katastrophe bedroht viele Betriebe in ihrer Existenz. Gastronomie und Hotellerie brauchen direkte und unbürokratische Hilfe", erklärt DEHOGA Bayern-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert. "Derzeit befinden wir uns in Abstimmung mit Ministerien, den Landesverbänden, dem DEHOGA Bundesverband und allen relevanten Akteuren, um Hoteliers und Gastronomen die bestmögliche Unterstützung zukommen zu lassen."


Der DEHOGA Bayern hofft zudem auf die Unterstützung des Bundes. „Wichtig ist jetzt, dass Hilfe schnell und unbürokratisch umgesetzt wird", betont DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer.


Für vom Hochwasser betroffene Wirtinnen und Wirte ist der Verband per Mail unter flut@dehoga-bayern.de und unter der speziell eingerichteten Rufnummer 089 28760-500 erreichbar.


Aktuellen Informationen und wichtige Hinweise gibt auf einer Themenseite des Verbandes unter: www.dehoga-bayern.de/flut