17.01.2024

Neue Kredite von der LfA

Foto: martaposemuckel/Pixabay

Die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung über die LfA Förderbank Bayern wird einfacher und flexibler. Mit dem neuen "Gründungs- und Wachstumskredit" unterstützt die LfA Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Der neue Gründungs- und Wachstumskredit hat seit 1. Januar 2024 die bisher getrennten Programme Startkredit und Investivkredit abgelöst. Im Vergleich zur bisherigen Förderung bietet das neue Kreditprogramm nach Angaben der LfA einheitliche Regelungen. Dadurch werden der Kreditzugang für die Betriebe und die Bearbeitung für die Hausbanken spürbar erleichtert.

Die Konditionen des neuen Gründungs- und Wachstumskredits

Anders als in der bisherigen Förderung gibt es im Gründungs- und Wachstumskredit keinen Darlehensmindestbetrag. Die Mitteleinsatzfrist wird auf 12 Monate erhöht. Das Angebot an Kreditlaufzeiten reicht künftig von 2 bis zu 20 Jahren. Zudem sind sogar Zinsbindungen von bis zu 20 Jahren möglich. Bis zu einer Darlehenshöhe von 2 Millionen Euro kann die LfA bei Bedarf 60% des Kreditrisikos durch eine Haftungsfreistellung übernehmen. Antragsteller, die Vorhaben in bestimmten strukturschwachen bayerischen Regionen, der sog. "GuW-Fördergebietskulisse", durchführen, profitieren überdies von zusätzlich vergünstigen Zinssätzen.

Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten bietet die LfA-Förderberatung: Telefon 089 / 21 24 - 10 00

www.lfa.de