27.12.2023

7% in der Silvesternacht!

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Im neuen Jahr steigt die MwSt. auf Speisen in der Gastronomie von 7 auf 19%. Aber zumindest tritt die Steuererhöhung nicht gleich um 0 Uhr an Neujahr in Kraft.

Das Bundesfinanzministerium hat mitgeteilt, dass eine Vereinfachungsregelung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen für die Silvesternacht erlassen wird. Danach ist es nicht zu beanstanden, wenn für die (Speisen-Umsätze in der Nacht vom 31. Dezember 2023 zum 1. Januar 2024 der ermäßigte Steuersatz von 7% angewandt wird.


Nicht zur die Mehrwertsteuer steigt ab 1. Januar 2024. Der Mindestlohn erhöht sich auf 12,41 Euro, gleichzeitig wird die Minijobgrenze auf 538 Euro erhöht. Und der BHG DEHOGA Bayern weist überdies darauf hin, dass für Kunststoffflaschen, in die Milch- oder Milchprodukte abgefüllt werden, ab 1. Januar 2024 eine Pfandpflicht von 0,25 Euro eingeführt wird.