09.11.2021
In Bayern steht die Corona-Ampel auf Rot! Trotzdem ist es dem BHG DEHOGA Bayern gelungen, die bayerische Staatsregierung in Sachen PCR-Tests für ungeimpfte Mitarbeiter mit Gästekontakt umzustimmen. Die seit vergangener Woche vorgesehene Regelung hätte vermutlich zu einer weiteren Massenflucht von Mitarbeitern aus dem Gastgewerbe geführt.
Landesgeschäftsführer Thomas Geppert verkündete die frohe Botschaft auf einer Web-Sprechstunde seines Verbandes: „Als Erleichterung für die Gastronomie, das Beherbergungswesen und körpernahe Dienstleistungen wird deren ungeimpften Beschäftigten in der gelben wie in der roten Stufe der Krankenhausampel ermöglicht, dass statt eines zweimal wöchentlichen PCR-Tests auch jeden Arbeitstag ein aktueller Antigen-Schnelltest vorgelegt werden kann. Morgen (= Mittwoch, 10. November) wird die neue Verordnung in Kraft treten."
Nach Angaben des Verbandes kann der Antigen-Schnelltest als Selbsttest unter Aufsicht direkt in den Betrieben durchgeführt werden. Der Verband empfiehlt seinen Mitgliedern, angesichts des Mitarbeitermangels in der Branche die Kosten für die Schnelltests zu übernehmen.
Noch Ende vergangener Woche hatte der Verband Alarm geschlagen. In einer Pressemitteilung wurde BHG DEHOGA Bayern Präsidentin Angela Inselkammer mit den Worten zitiert: „Wenn die Regelungen so bestehen bleiben, wäre dies kein Lockdown, sondern der personelle Shutdown einer ganzen Branche."
Wenn sich ungeimpfte Gastro-Mitarbeiter auf eigene Kosten zwei Mal pro Woche hätten PCR-Testen lassen müssen, hätte dies pro Mitarbeiter Kosten von ca. 800 Euro je Monat bedeutet. Dazu kommt, dass es in manchen bayerischen Regionen zunehmend schwerer wird, überhaupt oder symptomfrei an PCR-Tests heranzukommen. O-Ton Inselkammer: „Die Folge wäre, dass dem Gastgewerbe massenhaft Mitarbeiter verloren gehen, da 3G plus in vielen berufsverwandten Bereichen wie dem Einzelhandel nicht gilt."
Diese Gefahr ist nun erst mal gebannt. Bei der Web-Sprechstunde des Verbandes ging es auch um die Frage, ob Gastro-Unternehmer ihre Mitarbeiter denn jetzt fragen dürfen, ob sie geimpft oder genesen seien. Dies dürfen die Wirtinnen und Wirte weiterhin nicht. Die Mitarbeiter müssen vielmehr freiwillig von sich aus belegen, dass sie geimpft oder genesen sind. Wer dies nicht tut, muss jetzt täglich einen Schnelltest machen (selbst wenn er geimpft ist!)
Was die Ampelstufe Rot darüber hinaus für das bayerische Gastgewerbe bedeutet:
Ebenfalls wichtig: Ministerpräsident Markus Söder hat angekündigt, dass die staatlichen Corona-Regeln verstärkt kontrolliert werden. Die Kontrollen werden systematisch erfolgen und sich insbesondere auf die flächendeckende Einhaltung der 2G/3G-Regeln beziehen. Dabei kann die Polizei unmittelbar ein Verwarnungsgeld erheben. Konsequenzen können bis zur vorübergehenden Schließung der Betriebe und Einrichtungen reichen.
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