12.10.2021
Diese neue Regelung zählt zu den Änderungen der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die die Staatsregierung am 12. Oktober beschlossen hat. Die Kontaktdatenerhebung wird auf Schwerpunktbereiche mit hohem Risiko von Mehrfachansteckungen (spreading) beschränkt.
Das sind:
In allen anderen Bereichen entfällt die Kontaktdatenerhebung.
Eine weitere wichtige Änderung tritt am 19. Oktober in Kraft. Dann müssen in allen Bereichen von 3G / 3G plus / 2G künftig auch die Betreiber, Beschäftigten und Ehrenamtlichen mit Kundenkontakt die dort jeweils geltenden Impf-, Genesenen- oder Testvoraussetzungen erfüllen. Sie müssen einen entsprechenden Testnachweis jedoch lediglich an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche vorlegen.
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