01.09.2021

In Baden-Württemberg: Tanzen ohne Maske

Foto: Pixabay

In Baden-Württembergs Clubs und Diskotheken können Gäste demnächst ohne Maske tanzen. Möglich wird das durch ein Muster-Hygienekonzept, das vom Gesundheitsministerium des Landes gemeinsam mit dem Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA sowie mit Vertretern der Clubs und Diskotheken im Land erarbeitet wurde und das von den Betrieben individuell umgesetzt werden muss. – Für Bayern hat Ministerpräsident Söder angekündigt, dass Clubs und Diskotheken ab Oktober öffnen dürfen. Auch die Corona-Sperrstunde wird abgeschafft.

Die Umsetzung der Betriebskonzepte in Baden-Württemberg, etwa der Wegfall der Maskenpflicht auf der Tanzfläche, erfordert jedoch eine Ausnahmegenehmigung durch das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Der Zutritt zu den Betrieben ist unabhängig davon nur Geimpften, Genesenen und Gästen mit negativem PCR-Test gestattet.

Prof. Dr. Uwe Lahl, Amtschef des Sozial- und Gesundheitsministerium in Stuttgart, erklärt dazu: „Ich freue mich, dass wir zusammen mit der Branche und dem DEHOGA eine gute Lösung gefunden haben. Die Regelungen sind infektiologisch vertretbar und bieten den Clubs klare Kriterien für die Öffnung."

Auch Fritz Engelhardt, der DEHOGA-Vorsitzende in Baden-Württemberg, begrüßt die neue Regelung: „Dank der guten Zusammenarbeit aller Beteiligten gibt es jetzt endlich eine echte Öffnungsperspektive, die den Clubs und Diskotheken im Land einen wirtschaftlich tragfähigen Geschäftsbetrieb ermöglicht, und zwar ohne Kompromisse beim Gesundheitsschutz für Gäste und Mitarbeiter. Dafür sind wir sehr dankbar."

Club- und Disco-Feeling ohne Maske, aber auch ohne Kompromisse beim Gesundheitsschutz – wie das funktionieren kann, ist im Muster-Hygienekonzept detailliert für unterschiedliche Betriebstypen ausgeführt. Eine entscheidende Rolle spielt dabei, neben zahlreichen anderen Hygiene-Auflagen, die Möglichkeit der Frischluftzufuhr: Betriebe, die über ihre Lüftungsanlage eine Frischluftzufuhr von mindestens 40 cbm pro Stunde und Person gewährleisten können, dürfen Geimpfte, Genesene und Gäste mit negativem PCR-Test bis zur vollen Kapazitätsauslastung einlassen und ihnen, bei Erfüllung weiterer Hygienestandards, das Tanzen ohne Maske gestatten.

Dort, wo die Lüftungsanlage weniger leistungsstark ist, dürfen nur maximal 70% der üblicherweise zulässigen Gästezahl eingelassen. Außerdem gilt in diesen Fällen die 2G-Zugangsvoraussetzung. Die Betriebe dürfen also nur vollständig Geimpfte und nachweislich Genesene einlassen. Die Aufstellung von Messgeräten („CO2-Ampeln") soll zudem Lüftungsbedarf zeitnah signalisieren.

Für Betriebe ohne Lüftungsanlagen ist ersatzweise der Einsatz von Luftreinigungsgeräten vorgeschrieben. Die Frage, für wie viele Gäste der Betrieb unter 3G-Bedingungen öffnen darf, hängt von der erreichten Verringerung der Aerosolbelastung ab.

Mit der Möglichkeit des Wegfalls der Maskenpflicht auf Tanzflächen unter definierten Hygienebedingungen geht Baden-Württemberg weiter als die anderen Bundesländer und kommt damit einem wichtigen Anliegen der von der Corona-Krise besonders hart getroffenen Club- und Diskothekenbetreiber entgegen, die ihrerseits eine aktive Unterstützung der Impfkampagne des Landes angekündigt haben.

Das Muster-Hygienekonzept wurde vom Gesundheitsministerium des Landes gemeinsam mit folgenden Branchenorganisationen erarbeitet: Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Baden-Württemberg, Bundesverband deutscher Diskotheken und Tanzbetriebe im DEHOGA (BDT), Interessengemeinschaft Clubkultur Baden-Württemberg und Club Kollektiv Stuttgart.

Das Muster-Hygienekonzept für den Wegfall der Maskenpflicht auf der Tanzfläche sowie ein Formular für den entsprechenden Antrag beim Gesundheitsamt steht Club- und Diskothekenbetreibern auf der Website des DEHOGA Baden-Württemberg unter www.dehogabw.de/clubs zum Download zur Verfügung.

www.dehogabw.de